Verbraucherschutzpolitik
Verbraucherschutzpolitik bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie staatliche Maßnahmen, die dazu dienen, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in der sozialen Marktwirtschaft gegenüber Unternehmen zu stärken und gegenläufige Interessen in ein Gleichgewicht zu bringen. Hierbei sind auch Belange eingeschlossen, die die gesellschaftliche Teilhabe der Verbraucherin oder des Verbrauchers an natürlichen Ressourcen, an Umweltgütern, an sozialen Errungenschaften ausmachen. Sie sollen dadurch befähigt werden, Konsumentscheidungen verantwortungsbewusst nach persönlichen, gesundheitlichen, aber auch nach Kriterien des Gemeinwohls zu treffen.
Verbraucherschutzpolitik beschäftigt sich mit Fragen der Lebensmittel- und Produktsicherheit, mit Verbraucherrechten im Alltag, mit der digitalen Welt und der Telekommunikation, mit Finanzdienstleistungen, mit Energiethemen, auch mit Reisen, Mobilität und Freizeit. Nachhaltiger Konsum, Wettbewerb, Verbraucherbildung und Verbraucherforschung gehören ebenso in dieses weite Feld.
Die Gebiete des Arbeitsrechts, Ehe- und Unterhaltsrechts, Erbrechts, Gewerberechts und des Grundstücksrechts fallen nicht darunter.