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Schulden / Verbraucherinsolvenz

Aus Holz geschnittenes Haus, rechts daneben drei aufsteigende Münztürme mit Pflanze © Pixabay

Kredite gehören zum modernen wirtschaftlichen Leben. Sie sind oft notwendig und hilfreich. Kredite können den Fortschritt, die Produktivität, die Selbstständigkeit und den Einsatz der eigenen Arbeitskraft fördern. Wer sich dagegen beispielsweise den Barkauf eines Autos nicht leisten kann und auch auf den Kredit verzichtet, der verzichtet gegebenenfalls zugleich auf die Arbeitsstelle, den Großeinkauf, den Kindergarten, den Doppelverdienst und günstigen Urlaub. Kredite werden auch immer öfter gebraucht, um vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. 

Allerdings gehen mit einer Kreditaufnahme immer auch Risiken einher. Krankheit, Scheidung, Mietrückstände, Arbeitslosigkeit, Unterhaltszahlungen, hohe Energiekosten und fragwürdige Angebote seitens Kreditgebern und sonstigen Finanzdienstleistern gepaart mit der Unkenntnis auf Verbraucherseite bringen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten. 

Aus einer ganz »normalen« Verschuldung wird so mitunter eine Überschuldung. Das heißt, das Einkommen reicht nicht mehr aus, um allen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Pfändungen sind regelmäßig die Folge und verschlechtern die persönliche Lage weiter. In der Situation ist der gesetzliche Pfändungsschutz wichtig. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat grundsätzlich das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto mit einem Pfändungsfreibetrag. Letzter Ausweg ist oft ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung. Das Verfahren steht allen überschuldeten Privatpersonen offen, die ihre Schulden aus eigener Kraft nicht begleichen können. Nach einer dreijährigen »Wohlverhaltensphase« bietet das Verfahren die Möglichkeit einer vollständigen Entschuldung und eines wirtschaftlichen Neuanfangs.  

Werden jedoch nicht rechtzeitig die richtigen Schritte eingeleitet, kann Überschuldung existenzielle Grundlagen – wie die Wohnung oder die Energieversorgung – gefährden. Betroffene brauchen rechtzeitig schnelle und professionelle Hilfe, die sie nicht mit hohen zusätzlichen Kosten belastet. Erste Anlaufstelle kann eine gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle sein. Sachsen fördert diese in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Um die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung zu unterstützen und zu befördern, wurde die Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung in Sachsen geschaffen. Sie nimmt Aufgaben der Koordinierung und Vernetzung der Beratungsstellen, die Begleitung und Entwicklung des Qualitätsprozesses, die Förderung der Schuldenprävention und die wissenschaftliche Begleitung der Schuldnerberatung wahr. 

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