Fleisch, Fleischwaren und Wurst
Allgemeines
Ob Rohwurst wie Salami, Brühwurst wie Wiener Würstchen oder Blutwurst als Kochwurst, diese Erzeugnisse sind beim Verbraucher beliebt.
Rohwürste gibt es als frische Produkte wie Zwiebelmettwurst, aber auch schnittfest und ausgereift als Dauerware. Je nach Herstellung sind Wurstwaren unterschiedlich haltbar und mikrobiologisch belastet.
Während Wurstkonserven durch den Erhitzungsschritt im Rahmen der Herstellung sehr stabil sind, ist dies bei frischen Rohwürsten nicht immer gegeben und pathogene Keime wie Salmonellen oder Listerien können ein Risiko darstellen.
Untersuchungsspektrum
Bei Wurstwaren sind neben mikrobiologischen Parametern, welche die Haltbarkeit beeinflussen, auch sensorische und chemisch-analytische Werte von Belang. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches bieten eine Grundlage für die Bewertung der Beschaffenheit oder chemischer Merkmale von Lebensmitteln, die für die Verkehrsfähigkeit derselben von Bedeutung sind. Die richtige Verwendung und vor allem sachgemäße Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen bedarf insbesondere im handwerklichen Bereich einer kontinuierlichen Überwachung.
Spezielle Problemstellung
Nachweis von Verfälschungen mittels Histologie.
Spezielle Beurteilungsgrundlagen und Besonderheiten sind unter »Weiterführende Informationen« und »Rechtsvorschriften« hinterlegt.
Weiterführende Informationen
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung – LMHV)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygiene-Verordnung – Tier-LMHV)