Neuartige Lebensmittel (Novel Food)
Neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten sind Lebensmittel(zutaten), die vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in eine der nachstehenden Kategorien fallen:
Lebensmittel
- mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur
- aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen
- aus Materialien mineralischen Ursprungs
- aus Pflanzen oder Pflanzenteilen
- aus Tieren oder deren Teilen
- aus Zell- oder Gewebekulturen
- die durch ein neuartiges, nicht übliches Verfahren hergestellt wurden
- aus technisch hergestellten Nanomaterialien
- die Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe sind und zum Beispiel durch ein neuartiges Verfahren hergestellt wurden
- die ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig gelten und nun in anderen Lebensmitteln verwendet werden sollen
Derartige Lebensmittel unterliegen der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283. In dieser Verordnung sind auch die genannten Kategorien beschrieben.
Neuartige Lebensmittel (novel food) dürfen erst nach einem Zulassungsverfahren in den Verkehr gebracht oder bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Wichtigste Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Erzeugnisses.
Lebensmittelunternehmer (Inverkehrbringer) prüfen in eigener Verantwortung, ob ihr Lebensmittel unter die Novel Food-Verordnung fällt oder nicht. Die Zuordnung des fraglichen Lebensmittels zu einer der oben genannten Kategorien oder die Feststellung, dass es in keine der genannten Kategorien fällt, nimmt der Lebensmittelunternehmer ebenfalls in eigener Verantwortung vor.
Für die Zulassung ist ein Antrag gemäß Artikel 10 der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 bei der Europäischen Kommission zu stellen. Häufig wird das lange Zulassungsverfahren kritisiert. Die Zeitdauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung über die Zulassung beziehungsweise Nichtzulassung beträgt manchmal mehrere Jahre. Zugelassene neuartige Lebensmittel sind in einer Positivliste, der sogenannten Unionsliste aufgeführt.
Eine Auflistung der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anträge auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels sowie Meldungen eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittstaat werden von der Europäischen Kommission auf deren Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Hinweise zur Einstufung eines Lebensmittels als neuartig, zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf sowie zu den eingereichten Anträgen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) zusammengestellt. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erfolgt die Überprüfung, ob ein Lebensmittel als neuartig einzustufen ist und gegebenenfalls ob eine Zulassung vorliegt sowie ob im Übrigen die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten sind.