Kosmetische Mittel
Was sind kosmetische Mittel?
Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Seifen, Duschbäder, Shampoos, Cremes, Lotionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle (Zahnpasten, Mundwässer) in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern (Haarfärbemittel, Nagellacke), sie zu schützen (Handschutzcreme, Sonnenschutzmittel), sie in gutem Zustand zu halten (Lippenpflege) oder den Körpergeruch zu beeinflussen (Deodorants).
Problematisch gestaltet sich oft die Einordnung von Grenzprodukten (Borderline-Produkte) zu:
- Arzneimitteln (Gelenksalbe, Erkältungsbad)
- Medizinprodukten (Gebisshaftcreme und -reiniger, Zahnbleichmittel)
- Lebensmitteln (CBD-Öle)
- Bioziden (Antimückenhautspray, Handgele zur Desinfektion)
Mittel zum Tätowieren (Tätowierfarben und Permanent-Make up) werden ebenfalls an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen untersucht, da diese Produktgruppe in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) aufgenommen wurden. Mit Inkrafttreten der VO (EU) 2020/2081 am 4. Januar 2021 werden Tätowiermittel auf europäischer Ebene über die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (EU-Chemikalienverordnung - REACH) erstmalig einheitlich reguliert. Ergänzende Vorschriften auf nationaler Ebene finden sich in der Tätowiermittel-Verordnung.
Welche Untersuchungen und Prüfungen werden durchgeführt?
- Prüfung auf ausgewählte verbotene Stoffe (circa 1700 Stoffe sind gesundheitlich bedenklich) sowie auf eingeschränkt zugelassene Stoffe, wie zum Beispiel Fluorid, Wasserstoffperoxid oder Wirkstoffe wie Salicylsäure oder Piroctone Olamine.
- Schwerpunktmäßig erfolgt seit einigen Jahren auch die Untersuchung auf Inhaltsstoffe mit erhöhtem Potential zum Auslösen von Allergien, wie Duftstoffe und Haarfarbstoffe.
- Routinemäßig wird auf Konservierungsmittel und UV-Filtersubstanzen geprüft, um Überschreitungen der vorgeschriebenen Höchstmengen zu kontrollieren.
- Wertbestimmende Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Vitamine, Pflanzenwirkstoffe oder Proteine werden analysiert und hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Werbeaussagen der Hersteller überprüft. Dies dient dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung.
- Überprüfung der Kennzeichnungsvorschriften und Erfüllung der Meldepflichten über das Cosmetics Product Notification Portal (CPNP) der EU-Kommission
Sind kosmetische Mittel sicher?
Kosmetische Erzeugnisse dürfen bei ihrem bestimmungsgemäßen oder vorauszusehenden Gebrauch nicht geeignet sein, die Gesundheit zu schädigen. Dies gilt auch für kosmetische Produkte, die aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Aufmachung mit Lebensmitteln verwechselt werden können und dabei irrtümlich geschluckt werden.
An der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen werden jährlich circa 800 kosmetische Proben untersucht und begutachtet. Sie werden stichprobenartig im Handel (Drogerien, Supermärkte, Messen, Märkte, Friseur- und Kosmetiksalons) und direkt bei Herstellern und Importeuren amtlich entnommen. Selten werden Proben aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung beziehungsweise des mikrobiologischen Status als gesundheitsschädlich beurteilt.
Letzte Beispiele hierfür waren unter anderem eine Probe Flüssigseife und ein unkonserviertes Duschgel, die auf Grund zu hoher Gehalte an pathogenen Keimen als nicht sicher für den Verbraucher im Sinne von Art. 3 der EU-Kosmetik-Verordnung beurteilt wurden. Die Untersuchungsergebnisse waren Anlass dafür, die genannten Erzeugnisse vom Markt zu nehmen.
Insgesamt wird bundesweit eingeschätzt, dass kosmetische Mittel für den Verbraucher sicher und unbedenklich sind.
Bei den Mitteln zum Tätowieren zeigen die Untersuchungsergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen, dass sowohl schwarze als auch bunte Tattoofarben problematische Inhaltsstoffe enthalten können. Vor allem bunte Tattoofarben enthalten teilweise kritische Azofarbstoffe und als krebserregend eingestufte primäre aromatische Amine. In schwarzen Tattoofarben werden teils bedenkliche Mengen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt.
Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden
Hersteller und Importeure müssen für jedes kosmetische Erzeugnis eine umfangreiche Dokumentation bereithalten. Diese sogenannten Produktinformationsdateien beinhalten unter anderem Produkt- und Rohstoffspezifikationen, Sicherheitsbewertungen und ggf. Wirksamkeitsnachweise.
Die Kontrolle dieser Angaben sowie die Überprüfung der Kosmetik-Produktion nach den Regeln der Guten Herstellungspraxis erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter unter Einbeziehung der Kosmetik-Sachverständigen der LUA.
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt für Kosmetik-Hersteller und Importeure (*.pdf, 0,37 MB)
- Informationsblatt zur Kennzeichnung Kosmetischer Mittel (*.pdf, 0,43 MB)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/677 der Kommission vom 31. März 2022 zur Festlegung von Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Glossars der gemeinsamen Bezeichnungen von
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) 2020/2081 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder
- Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch