Trinkwasserqualität
Trinkwasser muss unbedenklich ein Leben lang trinkbar sein. Von seinem Genuss oder Gebrauch dürfen keinerlei Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen.
Grundlage des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bereich Trinkwasser ist die Trinkwasserrichtlinie der EU (Richtlinie EU 2020/2184) und ihre nationale Umsetzung – die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV).
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